Untertan

Untertan

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Un|ter|tan ['ʊntɐta:n], der; -s, auch: -en, -en, Un|ter|ta|nin ['ʊntɐta:nɪn], die; -, -nen (früher):
dem Landesherrn zu Gehorsam und Dienstbarkeit verpflichtete[r] Bürger[in] einer Monarchie oder eines Fürstentums:
sorgte sich der Kaiser um das Wohl seiner Untertanen?

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ụn|ter|tan 〈Adj.; nur präd.〉
1. als Untertan zugehörig, untergeben
2. dienstbar, hörig, gefügig
● einem König \untertan sein; dem Willen eines andern \untertan sein; sich jmdn. \untertan machen unterwerfen, gefügig machen [<unter + (ge)tan]

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ụn|ter|tan <Adj.> [mhd. undertān, ahd. untartān = unterjocht, verpflichtet, eigtl. adj. 2. Part. von mhd. undertuon, ahd. untartuon = unterwerfen]:
in den Wendungen sich, einer Sache jmdn., etw. u. machen (geh.; jmdn., etw. seinen Zwecken unterwerfen, beherrschen: sich die Natur u. machen);
jmdm., einer Sache u. sein (veraltend; von jmdm., etw. abhängig, jmdm., etw. unterworfen sein).

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Untertan,
 
lateinisch Sụbditus, im vorkonstitutionellen Staat, aber z. B. auch im deutschen Konstitutionalismus des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts der Staatsangehörige in Betonung der Unterworfenheit unter den Herrscher. Der mit vollen politischen Rechten ausgestattete Staatsangehörige im Verfassungsstaat ist nicht Untertan, sondern Staatsbürger.

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Ụn|ter|tan, der; -s, auch: -en, -en [mhd. undertān(e)]: a) (früher) Bürger einer Monarchie od. eines Fürstentums, der seinem Landesherrn zu Gehorsam u. Dienstbarkeit verpflichtet ist: die -en des Landgrafen; In einer solchen Gegend mag in der Feudalzeit das sorbische Volkslied ... von U. und Gutsherr entstanden sein (Berger, Augenblick 60); b) (abwertend) Mensch von untertäniger Gesinnung, von serviler Ergebenheit: Heßling, der beides zugleich und auf einmal ist - ein sich feige duckender U. und ein sadistischer Tyrann (Reich-Ranicki, Th. Mann 128); die Schüler zu -en erziehen.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Untertan — (Subditus) ist der Staatsangehörige (s. Staatsangehörigkeit) mit Rücksicht auf seine Unterwerfung unter die Staatsgewalt. Ein älterer, aber staatsrechtlich unrichtiger Sprachgebrauch stellt dem eigentlichen Untertan (subditus personalis,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • untertan — untertan: Das Adjektiv mhd. undertān, ahd. untartān »unterjocht; verpflichtet« ist eigentlich das 2. Partizip des zusammengesetzten Verbs mhd. undertuon, ahd. untartuon »unterwerfen« (vgl. ↑ tun). Die Substantivierung Untertan (mhd.… …   Das Herkunftswörterbuch

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  • untertan — Adj std. (9. Jh.), mhd. undertān, ahd. untartān Stammwort. Partizip von ahd. undartuon unterwerfen . Adjektiv: untertänig, Substantiv: Untertan. ✎ Schneider, R. AB 34 (1991), 225 236. deutsch s. unter, s. tun …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • untertan — ụn·ter·tan Adj; nur in 1 sich (Dat) etwas untertan machen geschr; erreichen, dass man etwas beherrscht ≈ sich etwas dienstbar machen: sich die Natur untertan machen 2 jemandem untertan sein hist; von einem Herrscher (besonders im absolutistisch… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Untertan — Als Untertan oder Subjekt (lat. subicere unterwerfen, unterordnen ) wurde vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert eine Person bezeichnet, die der Herrschaft eines anderen unterworfen ist. Untertanen waren nicht in vollem Umfang persönlich frei.… …   Deutsch Wikipedia

  • Untertan — abhängig, nachrangig, unselbstständig, untergeben, untergeordnet, unterstellt; (bildungsspr.): inferior, sekundär; (bildungsspr. abwertend): subaltern. * * * untertan:1.⇨unterstellt(1)–2.sichu.machen:⇨unterwerfen(1) Untertan 1.Bürger,Staatsbürger …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • untertan — abhängig, nachrangig, unselbstständig, untergeben, untergeordnet, unterstellt; (bildungsspr.): inferior, sekundär; (bildungsspr. abwertend): subaltern. * * * untertan:1.⇨unterstellt(1)–2.sichu.machen:⇨unterwerfen(1) untertan→subaltern …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Untertan — Ụn·ter·tan der; s / en, en; hist; der Bürger eines absolutistisch regierten Staates: die Untertanen des Königs; Wir sind doch keine Untertanen! (= wir haben doch bestimmte Rechte) || NB: der Untertan; den, dem Untertan / Untertanen; des… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Untertan — der Untertan, en (Mittelstufe) jmd., der Bürger in einer Monarchie ist Beispiel: Er behandelte seine Untertanen außerordentlich schlecht …   Extremes Deutsch

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